Tod Gottes? (Hebräer 9,16)

Hebräer 9,16
„Denn wo ein Testament ist, da muss notwendig der Tod dessen eintreten, der das Testament gemacht hat. Denn ein Testament ist gültig, wenn der Tod eingetreten ist, weil es niemals Kraft hat, solange der  lebt, der das Testament gemacht hat;“

Der himmlische Vater hat den Bund geschlossen. Hätte der Vater nicht sterben müssen, um das Testament zu eröffnen?

Die Wuppertaler Studienbibel erläutert den Text wie folgt:
„Der Alte Bund und der Neue Bund stellen jeweils ein solches „Testament“ dar. Wo es sich aber um eine letztwillige Verfügung handelt, muss notwendig der Tod des Erblassers eingetreten sei, bevor die Erben das Erbe antreten können. Für den Apostel bedeuten die irdisch-menschlichen Rechtsordnungen einen Hinweis auf eine göttliche Wirklichkeit, von deren Ordnung sie letztlich abgeleitet sind. Die irdische Ordnung spiegelt eine himmlische Ordnung wider. Ein Testament wird erst dann rechtskräftig, wenn der Testator gestorben ist; solange er noch lebt, besitzt es keine Geltung. Diesen Satz wendet er auf das „Alte und Neue Testament“ Gottes an. Bei der Verfügung des zweiten Testaments starb Christus, damit es rechtskräftig wurde. Also musste auch schon bei der Verfügung des ersten Testamentes durch Gott ein Ereignis eingetreten sein, das den Tod des Erblassers gleichkam. Dieser notwendige Eintritt des Todesfalles wurde versinnbildlicht im Zeichen des Opferblutes.“

Mit dem Auftrag Gottes an Mose brachte dieser das Blut des Mosaischen Bundes durch Tierblut. Es diente der kultischen Reinigung des Gottesvolkes und Heiligung der Offenbarungsstätte Gottes (3. Mose 8,15+19). Mit dem Auftrag Gottes an Jesus brachte dieser das Blut des Neuen Bundes durch sein eigenes Blut (Offb 5,9).
In beiden Bünden ist Gott nicht gestorben, denn Gott kann nicht sterben (1Tim 6,16). Die Zweinaturenlehre mit der Gottheit Christi verunmöglicht eine Aktivierung des Neuen Bundes und den Tod der (ganzen) Person Jesu.


Quelle: Wuppertaler Studienbibel, Der Brief an die Hebräer, S. 185 (meine Hervorhebung).